Reiseausfallpauschale (RAP) - Die Alternative zu Stornierungsgebühren
Es kann immer passieren, dass man eine geplante Reise nach Abschluss des Vertrages aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, behördliche Anordnungen (Covid-19-Pandemie) etc. stornieren muss oder die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Teilnehmenden nicht erreicht werden kann.
Wir möchten euch auch weiterhin einen unbeschwerten, erholsamen und erlebnisreichen Aufenthalt bei uns ermöglichen und bieten daher die Möglichkeit zur Zahlung einer ReiseAusfallPauschale an – diese ist eine Alternative zu den unter Pkt. 6 der Reise- und Buchungsbedingungen genannten pauschalen Stornierungsgebühren.
Die uns entstehenden Kosten bei Nichtanreise einer Gruppe sind durch die ReiseAusfallPauschale nicht gedeckt, aber wir möchten einen Beitrag leisten, Reiseverantwortliche zu ermutigen, auch weiterhin mit den ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen Fahrten in unser KiEZ Hölzerner See zu unternehmen.
- Die Reiseausfallpauschale beträgt 2,00 € pro Person und pro Übernachtung.
- Der Betrag muss mit Vertragsunterzeichnung auf unser Konto eingehen, damit der Schutz in Kraft tritt.
- Die Reiseausfallpauschale ist KEINE Anzahlung auf den Reisepreis, sondern wird zusätzlich erhoben.
- Sie kann für die komplette Reisegruppe inkl. Begleitpersonen (Empfehlung) oder auch nur für einzelne Teilnehmer, die dann allerdings namentlich benannt werden müssen, eingezahlt werden.
- Im Falle einer Nichtanreise entstehen dann dieser Gruppe bzw. den jeweiligen Reiseteilnehmer*innen, für die die Reiseausfallpauschale eingezahlt wurde, keine weiteren Stornierungsgebühren.
- Die Reiseausfallpauschale gilt nicht bei einem Reiseabbruch oder nicht in Anspruch genommenen Leistungen nach Anreise.
Bei Nichtabschluss dieser Reiseausfallpauschale behalten die Stornobedingungen der Reise- und Buchungsbedingungen des Reisevertrages weiterhin im vollen Umfang ihre Gültigkeit.