Ab 26.08.2021 gilt wieder Testpflicht
Liebe Gäste,
die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Dahme-Spreewald seit 5 Tagen über 20.
Ab morgen, Donnerstag den 26. August, sind demnach Gäste ab 6 Jahren in Beherbergungsstätten und in Innenräumen von Gaststätten verpflichtet, entweder einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen (so genannte 3G-Regel: geimpft, getestet, genesen).
Die Pflicht zum Testnachweis besteht wieder.
Bitte legen Sie bei Anreise einen entsprechenden Nachweis vor.
Lasst uns die üblichen Coronaregeln befolgen, damit wir nicht wieder irgendwann dicht machen müssen und bleibt gesund!